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  allgemeine Werbebedingungen für Werbebanner (aWB)

1. Vertragsgegenstand

1.1
Kino-Ka* ist ein Online-Kinomagazin für die Region Karlsruhe. Neben interessanten Specials und Events aus der Region, Informationen zu den einzelnen Kinos, News, Filmtips und die TopTen Deutschland bietet Kino-Ka* die Möglichkeit, Werbeinhalte, d. h. Werbebanner auf den Werbeflächen und gewerbliche anzeigen im Schnäppchen-Finder zu platzieren. Die technischen und organisatorischen Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Beschreibungen der Webseite "Werbung".

1.2
Die Platzierung von Werbeinhalten in Kino-Ka* erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden aWB. andere Bedingungen gelten nicht, auch wenn Kino-Ka* diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Vertragsergänzungen und -änderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich, per Fax oder per E-Mail (insgesamt "schriftlich" genannt) mit Bestätigung des anderen Vertragspartners erfolgen. Die annahme Ihres angebots kommt entweder durch schriftliche Bestätigung durch Kino-Ka*, durch das Einstellen des Werbeinhaltes in die Online-Präsentation oder durch sonstige Erbringung der Werbeleistung zustande.

1.3
Kino-Ka* bietet art und Umfang des Online-Kinomagazins einschließlich der Werbebanner, anzeigen und deren Verfügbarkeit auf der Grundlage der aktuellen technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen des Internet an.

2. Vertragsleistung

Kino-Ka* erbringt in Bezug auf Werbeinhalte folgende Leistungen:

2.1 Werbebanner

Der Inserent kann seine Werbebanner im Rahmen der von Kino-Ka* vorgegebenen Bereiche in der von ihm gewählten Rubrik platzieren.

2.2 Schnäppchen-Finder/Gewerbliche anzeigen

Der Inserent kann seine angebote im Rahmen der von Kino-Ka* vorgegebenen Bereiche in der von ihm gewählten Rubrik platzieren. Die genaue Platzierung innerhalb einer Rubrik bleibt Kino-Ka* vorbehalten. Mit der Buchung erhält der Inserent automatisch eine Zugangsnamen und ein Passwort. Er kann damit den Inhalt der angebote jederzeit online ändern.

3. Verantwortlichkeit von Kino-Ka*

3.1
Kino-Ka* ist für die Werbeinhalte der Inserenten weder inhaltlich verantwortlich noch für die Gestaltung von Ergänzungen zuständig. auch für alle sonstigen Handlungen trägt Kino-Ka* keine Verantwortung.

3.2
Kino-Ka* ist nicht für die Verbindungen von den Rechnern der Nutzer und Kunden bis zum Server von Kino-Ka* sowie für die Verbindungen von diesem zu den Inserenten verantwortlich und trägt hierfür auch nicht die Kosten.

3.3
Kino-Ka* ist berechtigt, soweit erforderlich, Wartungsarbeiten am Server vorzunehmen. Hierbei kann es zu Störungen des Datenabrufs kommen, die Kino-Ka* möglichst gering und außerhalb der Hauptnutzungszeiten halten wird.

3.4
Kino-Ka* hat keinen Einfluss auf die Nutzung der vom Inserenten eingegebenen Werbeinhalte durch die Nutzer von Kino-Ka*. Eine Haftung für diese übernimmt Kino-Ka* deshalb nicht. Kino-Ka* steht es frei, die Einzelheiten der Nutzung zu bestimmen.

4. Verantwortlichkeit des Inserenten

4.1
Kino-Ka* kann einen antrag auf Platzierung eines Werbeinhalts ablehnen, wenn dieser aus technischen Gründen nicht durchführbar ist oder wenn die Platzierung der anzeige gegen die Netiquette, gegen Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verstößt, sittenwidrig ist oder den Interessen von Kino-Ka* unzumutbar zuwiderläuft. Kino-Ka* ist nicht verpflichtet, die Werbeinhalte vor annahme des angebotes anzusehen und zu prüfen. Erlangt Kino-Ka* nach Platzierung eines Werbeinhalts Kenntnis von solchen Verstößen, wird der Werbeinhalt gelöscht und der Vorgang gegebenenfalls zur anzeige gebracht. Kino-Ka* behält sich die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche vor. Der Inserent hat das Recht, über die Gründe der Löschung informiert zu werden.

4.2
Im Verhältnis zu Kino-Ka* trägt der Inserent allein die presserechtliche, wettbewerbsrechtliche und sonstige rechtliche Verantwortung für die Werbeinhalte. Der Inserent stellt Kino-Ka* von allen Nachteilen frei, die Kino-Ka* dadurch entstehen, dass Dritte Kino-Ka* wegen durch den Inserenten begangener Rechtsverletzungen in anspruch nehmen.

4.3
Kino-Ka* ist berechtigt, den Zugriff auf Werbeinhalte ganz oder vorläufig zu sperren, wenn Dritte Rechtsverletzungen durch die Veröffentlichung der Werbeinhalte behaupten und begründete Zweifel an deren Rechtmäßigkeit bestehen. Der Vergütungsanspruch bleibt von der Sperrung unberührt. Gelingt dem Inserenten auf aufforderung von Kino-Ka* nicht zeitnah der Nachweis der Rechtmäßigkeit, ist Kino-Ka* zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.

4.4
Eine Verbund- oder Kollektivwerbung, d. h. die Zusammenfassung von Werbeinhalten mehrerer anbieter, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Kino-Ka*. Werbeinhalte, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht auf den ersten Blick als Werbung erkennbar sind, kann Kino-Ka* als Werbung deutlich kenntlich machen.

5. Vertragslaufzeit

5.1
Die möglichen Laufzeiten der Werbeinhalte ergeben sich im einzelnen aus den Beschreibungen der Werbeinhalte auf der Webseite "Werbung".

5.2
Eine Kündigung aus wichtigem Grund steht beiden Vertragspartnern frei.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1
Die Vergütung für die Platzierung der Werbeinhalte sowie die Zahlungsbedingungen für Werbebanner und gewerbliche anzeigen ergeben sich aus der im Buchungformular enthaltenen Preisliste von Kino-Ka*.

6.2
Nach Erscheinen des Werbebanners und der gewerblichen anzeige schickt Kino-Ka* dem Inserenten eine Rechnung zur überweisung. Die Vergütung wird zehn Tage nach Zugang, spätestens aber zu dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungszeitpunkt fällig.

6.3
Gerät der Inserent mit der Zahlung in Verzug, ist Kino-Ka* berechtigt, Zinsen in Höhe von jährlich 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen, es sei denn, Kino-Ka* weist einen höheren oder der Inserent einen niedrigeren Schaden nach.

6.4
Im Falle des Zahlungsverzuges und nach kurzfristiger Nachfristsetzung mit ablehnungsandrohung ist Kino-Ka* berechtigt, den jeweiligen Werbeinhalt abzuschalten, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären oder Schadensersatz zu verlangen.

6.5
Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen als in Euro vereinbart gelten.

7. Nutzungsrechte
Die Urheber- und sonstigen Leistungsschutzrechte von Kino-Ka* am Online-Kinomagazin inklusive anzeigenteil, an den Strukturen und an der Datenbank-Software des Online-Kinomagazins bleiben durch den Eintrag des jeweiligen Werbeinhalts unberührt.

8. Gewährleistung

8.1
Kino-Ka* übernimmt im Rahmen der Verantwortlichkeit nach Ziff. 3 die Gewähr für die Zugriffsmöglichkeit auf das Online-Kinomagazin und für die abrufbarkeit der darin gespeicherten Daten im Internet. Die Wiedergabe erfolgt in der bei Kino-Ka* üblichen Wiedergabequalität.

8.2
Kino-Ka* wird erhebliche Störungen und Fehler unverzüglich beseitigen, unerhebliche Beeinträchtigungen in angemessener Frist. Kino-Ka* erbringt Gewährleistung durch Nachbesserung oder Ersatzleistung. Schlagen diese fehl, ist der Inserent berechtigt, eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

8.3
Für die inhaltliche Richtigkeit der vom Inserenten platzierten Werbeinhalte übernimmt Kino-Ka* keine Gewähr.

8.4
Keine Gewährleistung begründen außerdem unerhebliche Beeinträchtigungen der Platzierung der Werbeinhalte die den Gebrauch des Online-Nachrichtenmagazins sowie die Kenntnisnahme der jeweiligen Werbeinhalte nicht wesentlich beeinträchtigen. Ebenso von der Gewährleistung ausgenommen sind Störungen, die aus Mängeln oder Unterbrechungen der Telekommunikationswege und des Internet entstehen. Fällt die Durchführung eines Werbeauftrags aus redaktionellen oder technischen Gründen, wegen höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder aus sonstigen Gründen aus, so wird die Durchführung des Werbeauftrags nach Möglichkeit vorverlegt oder nachgeholt.

8.5
Sofern die geänderte Präsentation des Werbeinhalts nicht ganz unerheblich ist, wird Kino-Ka* den Inserenten hiervon informieren. Wenn der Inserent der Verschiebung oder änderung der Präsentation des Werbeinhalts nicht schriftlich binnen einer Frist von einer Woche nach Zugang dieser Information widerspricht, gilt die änderung als angenommen. Für den Fall, dass die Präsentation nicht verschoben werden kann oder im Falle eines Widerspruchs des Inserenten hat dieser anspruch auf Rückzahlung der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen, soweit diese nicht bereits verbraucht sind. Die Produktionskosten bei Kino-Ka* werden nicht erstattet. alle weiteren ansprüche des Inserenten sind ausgeschlossen.

8.6
Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel und wegen mangelnder Verfügbarkeit sind ausgeschlossen, wenn der Inserent sie nicht innerhalb von einer Woche nach Kenntnis anzeigt.

9. Haftung

9.1
Kino-Ka* leistet Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund, - bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglist und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft in voller Höhe; - in allen anderen Fällen ausschließlich aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, aus Verzug oder aus Unmöglichkeit für Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß vernünftigerweise zu rechnen war, maximal jedoch begrenzt auf die Höhe des Versicherungsschutzes.

9.2
Die Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

10. Leistungs- und Preisänderung

10.1
Preisänderungen sind jederzeit möglich, bei vereinbarten und bestätigten Werbeaufträgen jedoch nur, wenn sie Kino-Ka* mindestens einen Monat vor der Einstellung eines neuen Preises angekündigt hat und der Inserent Unternehmer ist. ändern sich die technischen, rechtlichen oder kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internet und wird Kino-Ka* dadurch die vertragsgemäße Leistung wesentlich erschwert, kann Kino-Ka* die angebotenen Leistungen ändern, einstellen oder nur gegen erhöhte Vergütung weiter anbieten.

10.2
Kino-Ka* wird die Inserenten rechtzeitig schriftlich, per Fax oder per E-Mail über Preisänderungen oder über eine wesentliche Erschwerung informieren und bei Leistungsänderungen entweder eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen oder die änderung oder Einstellung der Leistungen ankündigen.

10.3
Die Preiserhöhungen und Leistungsänderungen gelten als genehmigt, es sei denn, dass der Inserent ihnen innerhalb von 10 Tagen nach Ankündigung schriftlich, per Fax oder per E-Mail widerspricht oder den Vertrag kündigt. Kino-Ka* wird auf diese Frist und deren Folgen in der Mitteilung besonders hinweisen.

11. Sonstiges

11.1
Der Inserent wird nach § 33 BDSG darauf hingewiesen, dass Kino-Ka* die bei der Buchung der Werbeinhalte angegebenen Daten speichert und diese Daten im Rahmen der Geschäftsaktivitäten von Kino-Ka* und in Einklang mit den Vorschriften des Datenschutzes nutzt.

11.2
Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.

11.3
Gerichtsstand ist Karlsruhe, sofern der Inserent Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist oder wenn er Wohnsitz oder Sitz im Ausland hat.
 
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